Was bedeuten und wer benötigt rechtliche Betreuungen?
Jeder Mensch kann im Laufe seines Lebens aus Gesundheits-, Unfall- oder Altersgründen unerwartet in die Lage kommen, auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein. Dann stellt sich die Frage nach einem gesetzlichen Betreuer.
Die rechtliche Grundlage hierzu bietet das Betreuungsgesetz. Das Wohl und die Wünsche des Betreuten, sowie sein Recht auf Selbstbestimmung stehen im Vordergrund.
Eine gesetzliche Betreuung wird eingerichtet, wenn eine erwachsene Person altersverwirrt, psychisch krank, geistig oder körperlich behindert ist und aufgrund dessen, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann (vgl. § 1896 BGB).
Dabei muss zunächst festgestellt werden, ob nicht vor Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung andere Hilfsmöglichkeiten vorrangig zu nutzen sind, insbesondere die Unterstützung durch Familienangehörige, Bekannte oder soziale Dienste.
Eine Betreuung wird durch das Amtsgericht angeordnet, wenn bei der betroffenen Person eine Hilfsbedürftigkeit vorliegt, die auf einer der folgenden Krankheiten oder Behinderungen beruht:
Psychische Erkrankung
Geistige Behinderung
Suchtverhalten
Demenz
Persönlichkeitsstörungen
sonstige Mischformen
Der gesetzliche Betreuer unterliegt der Kontrolle des Betreuungsgerichtes.
Die zu betreuende Person verliert nicht ihre Geschäftsfähigkeit.