Unser Leitbild
Die Betreuung soll dem Wohl des zu Betreuenden dienen. Er soll befähigt werden, sein Leben nach den eigenen Wünschen und Fähigkeiten selbst zu gestalten.
Deshalb soll der Betreuer seinen Wünschen nachkommen und wichtige Angelegenheiten vor ihrer Erledigung mit ihm oder ihr besprechen.
Der Betreuer soll dazu beitragen, dass die Krankheit beziehungsweise Behinderung beseitigt, gelindert oder deren Folgen gemindert werden.
Ich biete Hilfe, keine Bevormundung. Der Betreute soll auch weiterhin über seine Angelegenheiten selbst entscheiden, soweit dies verantwortet werden kann.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Art 1 Absatz 1 Grundgesetz