Gesundheitssorge

Betreuungen Frank Kreutzenberger

Gesundheitssorge

 

  • ärztliche Behandlung sicher stellen
  • Pflegedienste beauftragen
  • Rehabilitationsmaßnahmen einleiten
  • Klinikbehandlung veranlassen

 

Die Einwilligung für eine Untersuchung des Gesundheitszustandes, eine Heil- behandlung oder einen ärztlichen Eingriff bedarf der Zustimmung des Betreuungsgerichtes.